Ein fotografierter Antrag auf Baugenehmigung

Baugenehmigung

Baugenehmigung

Beim Bau des Gartenhauses, Carport, der Terrassenüberdachung oder des Pools stellen sich viele Planer die Frage, ob sie eine Baugenehmigung benötigen, wo sie diese beantragen können und welche Kosten auf sie zukommen. Wir von WEKA geben Ihnen hier einen kurzen Überblick darüber, worauf Sie beim Bau achten sollten.

Baugenehmigung für das Gartenhaus

Als Aufbewahrungsort für Gartengeräte und Möbel, als Werkstatt, ein Gartenhaus ist vielseitig einsetzbar und passt perfekt in den grünen Garten. Aber darf jeder in seinem Garten einfach so ein Gartenhaus aufbauen? Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Genauer gesagt auf das bundesweite Planungsrecht, das Baugesetzbuch und die Bauordnungen der einzelnen Länder sowie auf den Bebauungsplan der Kommunen.

Größe des Gartenhauses: in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen ist beispielsweise bereits ab 10 m³ eine Baugenehmigung erforderlich, in Bayern erst ab einer Größe von 75 m3. Auch die Höhe spielt hier zusätzlich eine Rolle. Das Gartenhaus darf maximal 3 Meter hoch sein und nur ein Stockwerk aufweisen.

Nutzung des Gartenhauses: Auch die Nutzung des Gartenhauses spielt eine Rolle. Wird es nur zur Aufbewahrung von Geräten genutzt, ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Aufenthaltsraum handelt und Sie dort Dinge, bspw. eine Kochgelegenheit, eine Toilette oder ein Bett platzieren, hierfür benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Standort des Gartenhauses: Liegt der Standort des Gartenhauses außerhalb einer bebauten Siedlung, ist meist eine Baugenehmigung erforderlich. Wird das Gartenhaus innerhalb eines Ortes aufgestellt, wird erst ab einer bestimmten Größe (siehe Punkt 1) eine Genehmigung notwendig.

Baugenehmigung für den Carport

Als Unterstand für Auto und Fahrräder oder doch als kleine überdachte Werkstatt – ein Carport bietet viele verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.
Je nach Modell und Bundesland benötigen Sie für den Anbau vorab eine Baugenehmigung. Wie auch bei Gartenhaus und Co. sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.

Größe des Carports: Dazu zählt sowohl die Grundfläche als auch die Höhe. In den meisten Bundesländern sind Carports mit einer Fläche von bis zu 30 m2 genehmigungsfrei.

Der Standort: Wie auch beim Gartenhaus, ist der Standort des Carports ein weiterer Faktor.

  • Innerorts (ohne Bebauungsplan): Wer ein Carport auf dem eigenen Grundstück baut und sich an die Größenvorgaben des jeweiligen Bundeslandes hält, benötigt in den meisten Fällen keine Baugenehmigung.
  • Innerorts (mit Bebauungsplan): Sind Carports im Bebauungsplan vorgesehen, können diese bis zu einer festgelegten Größe ohne Genehmigung gebaut werden.
  • Außerhalb von Gemeindegrenzen: Hier ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Für den Bau eines Carports brauchen Sie nicht zwingend die Einwilligung Ihrer Nachbarn. Wir empfehlen trotzdem, ein Gespräch zu führen und Ihre Nachbarn über Ihr Bauvorhaben aufzuklären, bevor Sie loslegen – so können Fragen und Bedenken besprochen und spätere Unstimmigkeiten vorgebeugt werden.

Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung

Als Schattenspender an heißen Tagen oder um auch bei kleineren Regenschauern noch entspannt draußen zu sitzen – eine Terrassenüberdachung hat viele Vorteile. Aber leider kann nicht jeder Überdachung ohne Weiteres gebaut werden.

Grundsätzlich brauchen Sie für die meisten Terrassenüberdachungen deren Grundfläche mehr als 30 m2 groß und 3 m hoch ist eine Genehmigung, geregelt sind diese Vorgaben von den Bundesländern.

Für Terrassenüberdachungen unter 30 m² und 3 Meter Höhe oder kleinere Sonnensegel oder Markisen benötigen keine Baugenehmigung. Diese Regelung gilt nur, wenn der gültige Bebauungsplan oder die Satzungen Ihres Baugebiets nichts anderes vorgeben.

Auch bei genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählen: die Gestaltungssatzung, der Bebauungsplan, Schneelastgrenzen, Brandschutzvorschriften, das Denkmalrecht und die Bewilligungen nach dem Naturschutzgesetz. Der Abstand zum Nachbargrundstück muss ebenfalls eingehalten werden (meist 3 Meter).

Baugenehmigung für den Pool im Garten

Im Sommer einfach jederzeit abkühlen – ein Pool im eigenen Garten ist für die meisten Hausbesitzer ein echter Traum. Bevor Sie sich einen Pool anschaffen oder mit den Baumaßnahmen beginnen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Die wichtigste Frage zuerst: Mieter oder Eigentümer? Hier gelten unterschiedliche Regelungen.

Wer zur Miete wohnt, sollte sich im Vorfeld bei seinem Vermieter absichern. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht hat dieser oft das Recht zu entscheiden. Zusätzlich kennt sich der Vermieter, im besten Fall auch, mit der Bauordnung des betreffenden Bundeslands aus und weiß, ob eine Genehmigung notwendig ist.

Als Eigentümer benötigen Sie für einen Aufstellpool keine Genehmigung, entscheiden Sie sich für einen Einbaupool, müssen Sie vorab prüfen, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen (meist ab einem Fassungsvermögen über 100 m3). Andere Regeln gelten bei Grundstücken außerhalb von Ortschaften.

Wir empfehlen trotzdem, dass Sie sich vorab mit Ihren Plänen an das zuständige Bauamt wenden. Dort reichen Sie die sogenannte Baumeldung und Baufertigmeldung ein. Vom Bauamt erhalten Sie wichtige Infos zur Wasser- und Erdentsorgung und die Prüfung des Abstands zum Nachbargrundstück.

Baugenehmigung: Kosten und Dauer

Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Amt ab. Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden, sollte die Bearbeitungszeit in der Regel nicht länger als 6 Wochen in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen.

Die Kosten für einen Bauantrag variieren je nach der Größe, Nutzung und Art, zum Beispiel, ob es sich um ein kleines Gartenhaus, ein bewohnbares Blockbohlenhaus oder eine Garage handelt. Fehlen Ihnen noch Unterlagen wie Fundamentpläne, Einreichunterlagen oder Angaben zur Statik Ihres WEKA-Produktes? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom WEKA-Kundendienst helfen Ihnen gerne weiter. Die Unterlagen können Sie kostenlos per E-Mail unter info@weka-holzbau.com oder telefonisch unter 0395 429080 anfragen.

Tipp: Stellen Sie eine sogenannte Bauvoranfrage beim Bauamt. So können Sie in Erfahrung bringen, ob Sie für Ihr Wunschmodell eine Genehmigung benötigen, beziehungsweise ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist. Diese Voranfrage kostet nichts und hilft Ihnen, auf der sicheren Seite zu sein.

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Der WEKA-Kundenservice hilft weiter!

Fehlen Ihnen noch Unterlagen wie Fundamentpläne, Einreichunterlagen oder Angaben zur Statik Ihres WEKA-Produktes?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom WEKA-Kundendienst helfen Ihnen gern weiter.
Die Unterlagen können Sie kostenlos per E-Mail unter info@weka-holzbau.com oder telefonisch unter 0395 429080 anfragen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir Ihnen aufgrund der Verschiedenheit der Produkte sowie der jeweiligen landesspezifischen Baugesetzgebungen nicht in jedem Fall weiterhelfen können.

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