Baugenehmigung
Beim Bau eines Gartenhauses, Carports, einer Terrassenüberdachung oder eines Pools stellst du dir sicher die Frage, ob du dafür eine Baugenehmigung benötigst, wo du sie beantragen kannst und welche Kosten auf dich zukommen. Wir von weka geben dir hier einen kurzen Überblick darüber, worauf du beim Bau achten solltest – abhängig von deinem Vorhaben und den jeweils geltenden Landesbauordnungen.
Baugenehmigung für das Gartenhaus
Als Aufbewahrungsort für Gartengeräte und Möbel oder als kleine Werkstatt – ein Gartenhaus ist vielseitig einsetzbar und passt perfekt in den grünen Garten. Aber darfst du einfach so ein Gartenhaus aufbauen?
Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Entscheiden sind das bundesweite Planungsrecht, das Baugesetzbuch, die Bauordnungen der einzelnen Länder und der Bebauungsplan der Kommunen.
- Größe des Gartenhauses: In Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen ist beispielsweise bereits ab 10 m3 eine Baugenehmigung erforderlich, in Bayern erst ab einer Größe von 75 m3. Auch die Höhe spielt hier eine Rolle. Das Gartenhaus darf maximal 3 Meter hoch sein und nur ein Stockwerk aufweisen.
- Nutzung des Gartenhauses: Wird das Gartenhaus nur zur Aufbewahrung von Geräten genutzt, ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Anders sieht es aus, wenn du es als Aufenthaltsraum nutzt und du dort beispielsweise eine Kochgelegenheit, Toilette oder ein Bett einrichtest. Hierfür brauchst du eine Baugenehmigung.
- Standort des Gartenhauses: Liegt der Standort des Gartenhauses außerhalb einer bebauten Siedlung, ist meist eine Baugenehmigung erforderlich. Innerhalb eines Ortes wird sie erst ab einer bestimmten Größe (siehe Punkt 1) notwendig.
Baugenehmigung für den Carport
Ob als Unterstand für Auto und Fahrräder oder als kleine überdachte Werkstatt – ein Carport bietet viele Nutzungsmöglichkeiten. Je nach Modell und Bundesland benötigst du für den Anbau vorab eine Baugenehmigung. Wie auch beim Gartenhaus sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt.
Größe des Carports: Dazu zählt sowohl die Grundfläche als auch die Höhe. In den meisten Bundesländern sind Carports mit einer Fläche von bis zu 30 m2 genehmigungsfrei.
Standort:
- Innerorts (ohne Bebauungsplan): Wenn du dein Carport auf dem eigenen Grundstück baust und dich an die Größenvorgaben des jeweiligen Bundeslandes hältst, ist in den meisten Fällen keine Baugenehmigung erforderlich.
- Innerorts (mit Bebauungsplan): Sind Carports im Bebauungsplan vorgesehen, können diese bis zur festgelegten Größe ohne Genehmigung gebaut werden.
- Außerhalb von Gemeindegrenzen: Hier ist immer eine Baugenehmigung erforderlich.
Für den Bau eines Carports brauchst du nicht zwingend die Einwilligung deiner Nachbarn. Wir empfehlen dir dennoch, sie frühzeitig über dein Bauvorhaben zu informieren, damit du Fragen und Bedenken klären und spätere Unstimmigkeiten vermeiden kannst.
Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung
Als Schattenspender an heißen Tagen oder um auch bei kleineren Regenschauern noch entspannt draußen zu sitzen – eine Terrassenüberdachung hat viele Vorteile. Aber leider kann nicht jeder Überdachung ohne Weiteres gebaut werden.
Grundsätzlich brauchen Sie für die meisten Terrassenüberdachungen, deren Grundfläche mehr als 30 m2 beträgt und 3 m hoch ist, eine Genehmigung. Diese Vorgaben sind in den Landesbauordnungen geregelt.
Für Terrassenüberdachungen unter 30 m2 und 3 Meter Höhe sowie kleinere Sonnensegel oder Markisen sind in der Regel genehmigungsfrei.Diese Regelung gilt nur, wenn der gültige Bebauungsplan oder die Satzungen Ihres Baugebiets nichts anderes vorgeben.
Auch bei genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählen: die Gestaltungssatzung, der Bebauungsplan, Schneelastgrenzen, Brandschutzvorschriften, das Denkmalrecht und die Bewilligungen nach dem Naturschutzgesetz. Der Abstand zum Nachbargrundstück (meist 3 Meter) muss ebenfalls eingehalten werden.
Baugenehmigung für den Pool im Garten
Im Sommer einfach jederzeit abkühlen – ein Pool im eigenen Garten ist für die viele Hausbesitzer ein echter Traum. Bevor du dir einen Pool anschaffst oder mit den Baumaßnahmen beginnst, solltest du prüfen, ob du eine Baugenehmigung brauchst.
Die wichtigste Frage zuerst: Mieter oder Eigentümer?
Hier gelten unterschiedliche Regelungen.
Wenn du zur Miete wohnst, solltest du dich vorher bei deinem Vermieter absichern. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht darf dieser meist mitentscheiden. Im besten Fall kennt sich der Vermieter mit der Bauordnung des betreffenden Bundeslands aus und weiß, ob eine Genehmigung notwendig ist.
Für einen Aufstellpool brauchst du keine Genehmigung. Wenn du für einen Einbaupool entscheidest, musst du vorab prüfen, ob du eine Baugenehmigung benötigst (vorwiegend ab einem Fassungsvermögen über 100 m3). Andere Regeln gelten bei Grundstücken außerhalb von Ortschaften.
Auch wenn du keine Genehmigung brauchst, empfehlen wir dir, dass du dich vorab mit deinen Plänen an das zuständige Bauamt wendest. Dort kannst du die sogenannte Baumeldung und Baufertigmeldung einreichen. Vom Bauamt erhältst du außerdem wichtige Infos zur Wasser- und Erdentsorgung sowie zu Abstandsregelungen.
Baugenehmigung: Kosten und Dauer
Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Amt ab. Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht werden, sollte die Bearbeitungszeit in der Regel nicht länger als 6 Wochen in Anspruch nehmen. Wir helfen dir gerne bei der Zusammenstellung der nötigen Unterlagen.
Die Kosten für einen Bauantrag variieren je nach der Größe, Nutzung und Art des Bauvorhabens, zum Beispiel, ob es sich um ein kleines Gartenhaus, ein bewohnbares Blockbohlenhaus oder eine Garage handelt.
Fehlen dir noch Unterlagen wie Fundamentpläne, Einreichunterlagen oder Statikangaben für dein weka-Produkt?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom weka-Kundendienst helfen dir gerne weiter. Die Unterlagen kannst du kostenlos per E-Mail unter info@weka-holzbau.com oder telefonisch unter 0395 429080 anfragen.
Unser Tipp: Stelle eine sogenannte Bauvoranfrage beim Bauamt. So erfährst du, ob du für dein Wunschmodell eine Genehmigung benötigst oder ob dein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist. Diese Voranfrage kostet nichts und hilft dir, auf der sicheren Seite zu sein.
Der weka-Kundenservice hilft weiter!
Fehlen dir noch Unterlagen wie Fundamentpläne, Einreichunterlagen oder Angaben zur Statik deines weka-Produktes?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom weka-Kundendienst helfen dir gerne weiter. Die Unterlagen kannst du kostenlos per E-Mail unter info@weka-holzbau.com oder telefonisch unter 0395 429080 anfragen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir dir aufgrund der Verschiedenheit der Produkte sowie der jeweiligen landesspezifischen Baugesetzgebungen nicht in jedem Fall weiterhelfen können. Unsere Tipps geben dir eine erste Orientierung für deine Planung.