
Baugenehmigung
Baugenehmigung
Baugenehmigung
Keine Angst vor Formularen! Überschreitet das geplante Gartenhäuschen eine bestimmte Größe und wird dazu noch auf einer betonierten Platte errichtet, kommt der Bauherr nicht drum herum, eine Baugenehmigung bei seiner örtlichen Baubehörde zu beantragen. Vor dem Kauf Ihres neuen Gartenhauses, Ihres Carports oder Ihrer Terrassenüberdachung sollte das gesamte Bauvorhaben daher von der zuständigen örtlichen Baubehörde genehmigt worden sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigungsverfahren und die Bearbeitungszeit regional unterschiedlich sein können.
Der WEKA-Kundenservice hilft weiter!
Fehlen Ihnen noch Unterlagen wie Fundamentpläne, Einreichunterlagen oder Angaben zur Statik Ihres WEKA-Produktes?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom WEKA-Kundendienst helfen Ihnen gern weiter. Die Unterlagen können Sie kostenlos per E-Mail unter info@weka-holzbau.com oder telefonisch unter 0395 429080 anfragen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir Ihnen aufgrund der Verschiedenheit der Produkte sowie der jeweiligen landesspezifischen Baugesetzgebungen nicht in jedem Fall weiterhelfen können.